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Impressum

 

Angaben nach § 5 TMG

 

Mehtap Krümpelmann (Rechtsanwältin und Notarin)
USt-Nr. 330/2328/1241 Finanzamt Lippstadt

Auf dem Büld 1

59510 Lippetal


Telefon: 02923-65072,

Fax: 02923-65074
Email: post@kanzlei-lippetal.de


 

Berufsbezeichnung:

Mehtap Krümpelmann ist Rechtsanwältin und Notarin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ansprechpartner für die Internetpräsenz:

Rechtsanwältin und Notarin Mehtap Krümpelmann


Zuständige Aufsichtsbehörde bezogen auf die Anwaltstätigkeit:

 Rechtsanwältin Mehtap Krümpelmann ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm.

 

Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist zuständige Aufsichtsbehörde.

Rechtsanwaltskammer Hamm

Osten Allee 18

59063 Hamm

Telefon: 02381 – 985000

e-Mail: info@rak-hamm.de

Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

  • Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)

  • Fachanwaltsordnung (FAO)

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU (CCBE)

  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

 

Diese Vorschriften können Sie einsehen auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer: 

www.brak.de unter der Rubrik Berufsrecht.

 

Zuständige Aufsichtsbehörde bezogen auf die Notartätigkeit:

Präsident des Landgerichts Arnsberg

Brückenplatz 7

59821 Arnsberg

Telefon: 02931-861

Telefax: 02931-86210

E-Mail: poststelle@lg-arnsberg.nrw.de

 

Notarin Krümpelmann ist Mitglied der Westfälischen Notarkammer.

Westfälische Notarkammer

Osten Allee 18,59063 Hamm

Telefon: 02381 – 96959 – 0

Telefax: 02381 – 96959 – 51

E-Mail: info@westfälische-notarkammer.de

Für Notare gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

  • BundesNotarOrdnung (BNotO)

  • Beurkundungsgesetz (BeurkG)

  • Gerichts – und Notarkostengesetz (GNotKG)

  • Berufsrichtlinien der Westfälischen Notarkammer

  • Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)

  • Rechtsverordnung über die notariellen Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)

  • Testamentsverzeichnis – Überführungsgesetz (TVÜG)

  • europäische Standesrichtlinien

 

Diese Vorschriften mit Ausnahme der Berufsrichtlinien der Westfälischen Notarkammer können Sie einsehen unter https://www.notar.de/der-notar/berufsrecht. Die Berufsrichtlinien der Westfälischen Notarkammer können über die Homepage der Westfälischen Notarkammer ((www.westfaelische-notarkammer.de) in der Rubrik „Notarservice“ unter „Berufsrechtliche Regelungen“ eingesehen werden. 

 

Berufshaftpflichtversicherung Mehtap Krümpelmann:

R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisen Platz 1,65189 Wiesbaden

Versicherungsnummer: 0300840343148852


Der Versicherungsschutz umfasst Haftpflichtansprüche im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
 

Inklusive Angaben zum örtlichen Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§§ 191 f. BRAO), bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: Schlichtungsstelle@brak.de

 

Erklärung zur ODR – Verordnung und zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Die europäische Kommission stellt unter HTTP://EC. Europa. EU/Consumers/ODR/ eine Plattform zur außergerichtlichen online – Streitbeilegung (so genannte OS – Plattform) bereit. Ich bin zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Multidisziplinäre Tätigkeit:
Der Anwaltsnotar weist darauf hin, dass er zwei Berufe ausübt (Rechtsanwalt und Notar). Dem Anwaltsnotar ist es gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 45 ABs. 1 Nr. 2 BRAO verboten, ein anwaltliches Mandat in Rechtssachen zu übernehmen, die zuvor Gegenstand notarieller Befassung gewesen sind.

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.



 

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